Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG): Was du jetzt wissen musst

Teilen in: 

BFSG - Was ist das?

Barrierefreiheit im digitalen Raum wird Pflicht – und das betrifft nicht nur Behörden oder Konzerne.
Auch Solo-Selbstständige, Freelancer:innen und kleine Unternehmen müssen handeln.

In diesem Beitrag erfährst du, was hinter dem BFSG steckt, wer betroffen ist, was du konkret tun kannst – und wie ich dich dabei unterstützen kann.

Was ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, kurz BFSG, wurde im Juli 2021 verabschiedet und setzt eine EU-Richtlinie zur Barrierefreiheit um. Ziel ist es, Menschen mit Behinderungen gleichberechtigten Zugang zu digitalen Produkten und Dienstleistungen zu ermöglichen.

Das bedeutet konkret:
➡️ Digitale Angebote müssen künftig so gestaltet sein, dass sie für alle Menschen nutzbar sind – unabhängig von körperlichen oder kognitiven Einschränkungen.

Wann tritt das Gesetz in Kraft?

Das BFSG gilt ab dem 28. Juni 2025.
Bis dahin müssen betroffene Unternehmen und Anbieter ihre digitalen Angebote barrierefrei umgestaltet haben.

Gut zu wissen:
👉 Für bereits bestehende Produkte oder Websites gilt zum Teil eine Übergangsfrist bis 2030 – aber nur in bestimmten Fällen. Wer neu startet oder seine Website relauncht, sollte sich frühzeitig mit Barrierefreiheit beschäftigen.

Wer ist betroffen?

Das BFSG richtet sich an alle, die digitale Dienstleistungen oder Produkte für Endverbraucher:innen anbieten – also z. B.:

  • Betreiber:innen von Online-Shops

  • Anbieter:innen von E-Books, Onlinekursen oder digitalen Produkten

  • Dienstleister:innen mit Websites, Buchungssystemen oder Online-Zahlungen

  • Entwickler:innen von Software, Webanwendungen oder Apps

💡 Besonders relevant ist das Gesetz für Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitenden oder einem Jahresumsatz über 2 Millionen Euro.
Aber: Auch kleinere Unternehmen oder Solo-Selbstständige können betroffen sein – wenn ihre digitalen Angebote mit größeren Plattformen oder Systemen verknüpft sind, oder sie digitale Produkte auf professioneller Ebene vertreiben.

Wer ist (noch) nicht betroffen?

Ausgenommen vom BFSG sind aktuell:

  • Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitenden

  • und einem Jahresumsatz unter 2 Millionen Euro,

  • sofern sie nicht systemrelevante digitale Produkte oder Dienstleistungen anbieten.

Das heißt:
🔹 Wenn du z. B. als Soloselbstständige:r einfache Dienstleistungen anbietest und keine E-Books, Onlinekurse oder Shopprodukte vertreibst, fällst du derzeit nicht unter die gesetzliche Pflicht.

Aber:
👉 Auch wenn du (noch) nicht verpflichtet bist, ist Barrierefreiheit ein starkes Qualitätsmerkmal – und kann dir helfen, mehr Menschen zu erreichen, professioneller aufzutreten und frühzeitig vorbereitet zu sein.

Was bedeutet „barrierefrei“ überhaupt?

Eine digitale Anwendung oder Website gilt als barrierefrei, wenn sie für Menschen mit unterschiedlichsten Einschränkungen bedienbar, verständlich und wahrnehmbar ist – z. B. durch:

  • anpassbare Schriftgrößen

  • ausreichenden Farbkontrast

  • Tastaturbedienbarkeit (ohne Maus)

  • Alt-Texte für Bilder

  • kompatible Struktur für Screenreader

  • klare Sprache

Was solltest du jetzt tun?

Je eher du beginnst, Barrierefreiheit in deine Website und dein Marketing zu integrieren, desto entspannter wirst du 2025 dastehen – und desto professioneller wirkst du schon jetzt.

Erste Schritte:

  1. Bestehende Website prüfen
    → Ist sie mit der Tastatur bedienbar? Gibt es Alt-Texte? Ist die Schrift skalierbar?

  2. Neuprojekte barrierefrei planen
    → Wenn du z. B. 2024 eine neue Website oder einen Kurs planst: Jetzt gleich barrierefrei denken!

  3. Checklisten und Standards nutzen
    → Z. B. WCAG 2.1 (internationaler Standard für Barrierefreiheit)

  4. Expertise einholen – aber nicht alles abgeben
    → Du musst kein Technik-Profi sein – aber du solltest wissen, worauf es ankommt. Ich unterstütze dich gern dabei.

Ich unterstütze dich gerne dabei!

Als Expertin für Online-Marketing, Website-Strategie und Sichtbarkeit begleite ich dich dabei, deine Website nicht nur ansprechend – sondern auch barrierefrei und zukunftssicher zu gestalten.

Ich helfe dir dabei:

  • herauszufinden, ob du betroffen bist

  • einfache, machbare Schritte umzusetzen

  • deine Sichtbarkeit zu steigern – inklusiv und professionell

Schreib mir einfach oder buche ein unverbindliches Erstgespräch. Gemeinsam finden wir heraus, wie du dein Business fit für 2025 machst. 

Fazit: Barrierefreiheit ist kein Trend – sie ist die neue digitale Grundlage

Barrierefreiheit bedeutet nicht nur gesetzliche Sicherheit. Sie zeigt, dass du Kundenzentrierung ernst nimmst und deine digitale Präsenz für alle zugänglich gestalten willst.

Das ist nicht nur fair – das ist smartes Marketing.
Jetzt handeln = 2025 entspannt sichtbar sein

Als kleine Hilfe und als dank, dass du bis zum Ende gelesen hast, habe ich dir schon mal eine kleine Checkliste zusammengestellt mit der du schonmal selber prüfen kannst, ob deine Seite barrierefrei ist:

 

Deine Isabell 

 

MEHR INSIGHTS:

Widerspruch Meta KI

Meta KI Widerspruch: Warum du jetzt aktiv werden solltest

Warum ich Meta widersprochen habe – und du es vielleicht auch tun solltest Seit einigen Tagen sorgt eine Nachricht in der Meta-Welt (Facebook, Instagram & Co.) für Aufsehen: Ab dem 26. Mai 2024 nutzt Meta deine Inhalte, um seine KI-Modelle zu trainieren – es sei denn, du widersprichst aktiv. Viele

weiterlesen >
Titelbild Blogbeitrag Global Digital Report 2025

Global Digital Report 2025: Trends, Social Media und digitale Entwicklungen

Die digitale Welt entwickelt sich rasant weiter – und mit ihr das Nutzungsverhalten der Menschen. Der neueste Global Digital Report 2025 liefert spannende Einblicke in die Online-Welt und zeigt, wie sich die Social-Media-Nutzung in Deutschland verändert hat. Social-Media-Nutzung in Deutschland: Zahlen & Fakten Laut dem Bericht nutzen 65,5 Millionen Menschen

weiterlesen >
Cookie-Einstellungen