Widerrufsbutton Pflicht: Was Selbstständige jetzt wissen müssen

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Widerrufsbutton Pflicht: Was Selbstständige jetzt wissen müssen

Du verkaufst online – Kurse, Dienstleistungen, Produkte, digitale Downloads? Dann gibt es ab dem 19. Juni 2026 eine neue gesetzliche Pflicht, über die du Bescheid wissen solltest: den Widerrufsbutton.

Keine Panik. Aber auch kein Aufschieben.

 

Was ist der Widerrufsbutton überhaupt?

Kurze Erklärung ohne Juristendeutsch: Wenn jemand bei dir online etwas kauft, hat er in vielen Fällen das Recht, diesen Kauf innerhalb von 14 Tagen zu widerrufen – also rückgängig zu machen. Bisher lief das meistens per E-Mail oder Formular ab.

Ab dem 19. Juni 2026 musst du Verbrauchern technisch die Möglichkeit geben, diesen Widerruf direkt auf deiner Website per Klick zu erklären. Der Grundgedanke dahinter: Wer online mit wenigen Klicks einen Vertrag abschließt, soll ihn genauso einfach wieder widerrufen können. 

Das Gute daran: Der Widerrufsbutton ersetzt die bisherigen Wege wie Widerruf per E-Mail oder Brief nicht – er kommt als zusätzliche Option dazu. 

 

Bin ich überhaupt betroffen?

Das ist die entscheidende Frage. Grob gesagt:

Ja, wahrscheinlich – wenn du:

  • Produkte, Dienstleistungen oder digitale Inhalte (z. B. E-Books, Online-Kurse) direkt über deine Website verkaufst
  • dabei auch Privatpersonen als Kunden hast

Die Pflicht gilt nämlich auch für digitale Inhalte und Dienstleistungen – also auch für E-Books oder Online-Kurse, sofern dafür ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht.

 

Nein, wahrscheinlich nicht – wenn du:

  • ausschließlich B2B arbeitest (nur Unternehmenskunden, keine Privatpersonen)
  • Verträge nicht über die Website abschließt, sondern z. B. per E-Mail oder Telefon

Bietet eine Website lediglich Informationen über Leistungen an und der Vertragsschluss findet erst per E-Mail, Telefon oder Post statt, gilt die Button-Pflicht nicht.

Kurz gesagt: Wer seine Leistungen online buchbar macht – also über Shop, Checkout, Zahlungsdienstleister direkt auf der Website – ist dabei.

 

Was droht, wenn ich das ignoriere?

Onlinehändlern, die die neuen Regelungen nicht beachten, drohen Bußgelder von bis zu 50.000 Euro. Dazu kommen mögliche Abmahnungen – und die kommen erfahrungsgemäß schneller, als man denkt. 

Verbraucherzentralen gehen aktiv gegen Verstöße vor, und wer erst nach der ersten Abmahnung nachbessert, zahlt drauf – sowohl finanziell als auch reputationsschädlich. 

 

Wie muss der Button aussehen?

Ein paar Rahmenbedingungen:

  • Er muss gut sichtbar platziert sein – nicht irgendwo im Fußzeilengestrüpp zwischen Impressum und Cookie-Hinweis
  • Er muss klar beschriftet sein (z. B. „Hier widerrufen“ oder „Vertrag widerrufen“)
  • Es ist eine zweistufige Gestaltung vorgesehen — sprich: erst Button klicken, dann Bestätigung. Das soll Versehen verhindern.

Technisch muss es übrigens kein klassischer Button sein – der Gesetzestext spricht technikneutral von einer „Widerrufsfunktion“. Entscheidend ist, dass sie funktioniert und leicht auffindbar ist.

 

Was solltest du jetzt konkret tun?

  1. Prüfen, ob du betroffen bist – verkaufst du direkt online an Privatpersonen?
  2. Dein Shopsystem oder deine Website checken – WooCommerce, Shopify, Digistore, CopeCart und Co. arbeiten bereits an Lösungen oder haben sie schon umgesetzt
  3. Rechtliche Texte aktualisieren – Widerrufsbelehrung und ggf. AGB prüfen lassen
  4. Im Zweifel Fachleute fragen – das ist kein Bereich für „wird schon passen“

Für eine ausführlichere rechtliche Einordnung empfehle ich den Artikel von eRecht24: erecht24.de – Der Widerrufsbutton kommt

 

Mein Fazit

Der Widerrufsbutton ist kein Drama – aber er ist Pflicht, und das Datum (19. Juni 2026) ist nicht mehr weit.
Wer online verkauft, sollte jetzt kurz innehalten und prüfen, ob Handlungsbedarf besteht. Das dauert in den meisten Fällen keine halbe Stunde.

Und falls du gerade feststellst, dass deine Website technisch oder rechtlich noch nicht auf dem neuesten Stand ist – das ist genau das Thema, mit dem ich täglich arbeite.

 

Meld dich gern.

 


Hinweis: Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Für deine konkrete Situation empfehle ich die Prüfung durch eine:n Anwält:in oder einen Dienst wie eRecht24.

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